Fördermöglichkeiten
Der Einsatz von Wärmepumpen wird heute vielerorts durch Zuschüsse, Steuererleichterungen und zinsgünstige Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und den Energieversorgungsunternehmen gefördert.
Förderung des Bundes:
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)−Programm zur Förderung erneuerbarer
Energien Mindestvergütung für Anlagen, die im Jahr 2002 in Betrieb
gehen:
- bei Anlagen bis 20 MW 9,0 Cent je kWh
- ab 20 MW 7,2 Cent je kWh zinsgünstiges Darlehen über 100% des
Nettoinvestitionsbetrages
(z.Zt. 3,85% p.a. nominal, bei 10−jähriger Zinsbindung)
Förderungen in Berlin:
- Das Umweltentlastungsprogramm (UEP) fördert vorrangig kleine und mittlere Unternehmen
beim Einsatz regenerativer Energietechnologien mit max. 30−65 % der Investitionskosten.
Förderungen im Land Brandenburg:
Regionale Energieversorgungsunternehmen fördern den Betrieb von Wärmepumpen mit Sondertarifen und Zuschüssen.
- E.dis und envia bieten Sondertarife von 10,48 − 10,83 Cent/kWh
- E.dis bietet einen Investitionszuschuss von 500 Euro je
Wärmepumpe
- envia bietet Zuschüsse von 50 bis 100 Euro je kW−Heizleistung,
je nach Dauer der Kundenbindung
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